Entlastungsbetrag
Leistungen und Abrechnung einfach erklärt
Mindestens 131 € monatlich nach
§ 45b SGB XI abrechenbar.
Wir sind ein anerkannter und zertifizierter Dienstleister für hauswirtschaftliche Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags. Bei einem Pflegegrad von 1 bis 5 können unsere Leistungen gemäß § 45b SGB XI problemlos mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Unser Stundensatz beträgt 38,88 € zuzüglich einer Einsatzpauschale von 5,95 € pro Termin.
Wichtige Informationen im Überblick:
- Pflegegrad 1–5: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
- Nicht genutzte Beträge werden angespart.
- Bis zu 1.572 € können im Folgejahr bis zum 30.06. genutzt werden
Maximal nutzbarer Betrag inklusive Umwandlungsanspruch von Sachleistungen:
- PG 1: 131,00 € / Monat
- PG 2: 449,40 € / Monat
- PG 3: 729,80 € / Monat
- PG 4: 874,60 € / Monat
- PG 5: 1.050,60 € / Monat
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Unterstützung im Alltag – direkt über die Pflegekasse abrechenbar
Als anerkannter Anbieter in Niedersachsen ermöglichen wir Ihnen, Leistungen zur Unterstützung im Alltag unkompliziert über Ihre Pflegekasse abzurechnen. Die Kosten werden – je nach Pflegegrad – direkt erstattet. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten.
Was wir für Sie leisten
Ein ausführliches persönliches Erstgespräch bildet die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Dabei verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Lebenssituation, klären Ihren Unterstützungsbedarf und erstellen gemeinsam einen individuellen Einsatzplan.
Einfache Abrechnung
- Verrechnungssatz: 38,88 €
- Einsatzpauschale: 5,95 €
- Abrechnung: Erfolgt direkt und bequem mit Ihrer Pflegekasse.
Zeitlicher Umfang
Im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 € können wir Ihnen regelmäßig Unterstützung anbieten, z. B.:
- 2 Stunden alle 14 Tage als feste Grundversorgung.
- Ab Pflegegerad 2 besteht die Möglichkeit zusätzliche Stunden flexibel hinzuzubuchen – entweder über weitere Pflegeleistung oder privat.
Budgets der Pflegekasse
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Mittel zur Verfügung, die mit unseren Leistungen verrechnet werden können.
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§ 45b) – 131 € monatlich
- Ab Pflegegrad 2: Zusätzliche Verhinderungspflege (§ 39) – bis zu 3539 € jährlich